Bodenrichtwerte
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Information zu den Bodenrichtwerten für die anstehende Grundsteuerreform
Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022 (u.a. für die bevorstehende Grundsteuerreform) werden bis zum 30.06.2022 auf dem Bodenrichtwertportal BORIS-BW im Internet unter www.gutachterausschuesse-bw.de veröffentlicht.
Erst im Zeitraum zwischen dem 01.07.2022 und dem 31.10.2022 können die benötigten Angaben beim Finanzamt eingereicht werden. Hierzu wird das Finanzamt im Mai/Juni ein Informationsschreiben rund um das Thema Grundsteuerreform an alle Grundstückseigentümer versenden.
Des Weiteren haben die Finanzämter im Internet unter www.grundsteuer-bw.de weitere Informationen bereitgestellt.
Wir bitten Sie daher noch um ein wenig Geduld und um ihr Verständnis!
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Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit definiertem Grundstückszustand. Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung und werden grundsätzlich altlastenfrei ausgewiesen.
Baureifes und bebautes Land liegt vor, wenn die Flächen entsprechend den öffentlich-rechtlichen Vorschriften baulich nutzbar sind, d.h. voll erschlossen und bebaubar.
Bei bebauten Grundstücken ist der Wert ermittelt, der sich ergeben würde, wenn das Bodenrichtwertgrundstück unbebaut wäre.
Die Bodenrichtwerte für die Gemeinde Gutenzell-Hürbel wurden vom Gutachterausschuss zum 31.12.2020 wie folgt ermittelt und festgelegt:
Bodenrichtwerte zum Download (74,5 KiB)