. .

Kontakt

Bürgermeisteramt
Gutenzell-Hürbel
Kirchberger Straße 8
88484 Gutenzell-Hürbel
Telefon 07352 9235-0
Fax 07352 9235-22

Geschäftsstelle Hürbel
Huggenlaubacher Weg 6/1
 
 

Spendenaufruf für den Rotsteg

Für die Finanzierung des neuen Rotstegs ist die Gemeinde auf Spenden angewiesen.
Ausführliche Informationen finden Sie hier.
 

Blutspende-Termine

Sie wollen Blut spenden?
Ausführliche Informationen finden Sie hier.
 

Termine

Zur Terminübersicht

Aufforderung zur Zahlung von Hundesteuer, Grundsteuer, Gewerbesteuer; Abrechnung Wasser und Abwasser

Am 15. Februar 2012 werden zur Zahlung fällig: Hundesteuer, Grundsteuer, Gewerbesteuer, Wasser- und Abwassergebühren.

Hundesteuer 2012
Die Höhe der Hundesteuer geht aus dem Hundesteuerbescheid für das Jahr 2012 hervor.
           
Grundsteuer (1. Vierteljahresrate 2012)
Die Höhe dieser Rate geht aus dem letzten Grundsteuerbescheid oder einem ergangenen Änderungsbescheid hervor.
 
Gewerbesteuer (1. Vierteljahresrate 2012)
Die Höhe dieser Rate ergibt sich aus dem letzten Gewerbesteuerbescheid oder aus einem gesonderten Vorauszahlungsbescheid.
 
Die Steuerpflichtigen werden gebeten, die Zahlungstermine einzuhalten. Säumniszuschläge müssen berechnet werden, wenn die Steuern 5 Tage nach Ablauf der Zahlungsfrist noch nicht bei der Gemeindekasse eingegangen sind. Im Falle einer Mahnung muss außerdem eine Mahngebühr erhoben werden.
 
Wir bitten, die fälligen Steuerbeträge zu überweisen oder bei einer Sparkasse bzw. Bank unter Angabe des auf dem Steuerbescheid angegebenen Buchungszeichens einzuzahlen. Soweit der Gemeindekasse eine Abbuchungsermächtigung vorliegt, werden die Raten vom jeweiligen Bankkonto abgebucht.
 
Endabrechnung Wasser- und Abwassergebühren 2011
Die Höhe des Zahlungsbetrages geht aus der Jahresendabrechnung 2011 vom 31.01.2012 hervor.
 
Um Mahngebühren zu vermeiden, werden die Nichtabbucher um pünktliche Einhaltung des Zahlungstermins gebeten.