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Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Was wird gewählt

Bei der Landtagswahl werden die Abgeordneten des baden-württembergischen Landtags gewählt.

Die Legislaturperiode beträgt 5 Jahre. Deshalb finden grundsätzlich alle 5 Jahre Wahlen statt.
Die nächste reguläre Landtagswahl findet am Sonntag, den 08. März 2026 statt.

Der Landtag besteht aus mindestens 120 Abgeordneten. Informationen zur derzeitigen Sitzverteilung finden Sie im Onlineauftritt des Landtags.

Gewählt wird in insgesamt 70 Wahlkreisen. Zu welchem Wahlkreis Ihre Gemeinde gehört, finden Sie auf den Seiten des Statistischen Landesamtes. Sie können diese Information auch der Anlage des Landtagswahlgesetzes entnehmen.

Vorzeitige Neuwahlen finden nur dann statt, wenn

  • sich der Landtag mit einer Zweidrittelmehrheit der Mitglieder selbst aufgelöst hat oder
  • der Landtag durch Volksbegehren/Volksabstimmung aufgelöst wird.

Jeder Wahlberechtigte hatte bei der Landtagswahl am 14. März 2021 eine Stimme.

Durch das Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Baden-Württemberg und des Gesetzes über die Landtagswahlen vom 26. April 2022 (GBl. S. 237) wurde das Landtagswahlrecht umfassend reformiert.

 

Ber der Landtagswahl am 08. März 2026haben die Wählerinnen und Wähler aufgrund der Änderung des Wahlrechts im Gegensatz zur vorherigen Rechtslage 2 Stimmen:

  • eine für einen Bewerber für ein Direktmandat im Wahlkreis (Kreiswahlvorschlag) (Erststimme) und
  • eine für die Landesliste einer Partei (Zweitstimme).

Näheres zur Stimmabgabe und zur Sitzverteilung erfahren Sie unter "Wahlhandlung (Stimmabgabe)" sowie unter "Wahlergebnisse (Sitzverteilung)".

Das Wahlalter wurde im Rahmen der Gesetzesreform von 18 auf 16 Jahre abgesenkt. Näheres zu der Frage, wer wahlberechtigt ist, finden Sie unter "Wer darf wählen (aktivtives Wahlrecht)".

Rechtsgrundlage

Verfassung des Landes Baden-Württemberg (LV)

  • Artikel 26
  • Artikel 28
  • Artikel 30
  • Artikel 43

Gesetz über die Landtagswahlen Baden-Württemberg (Landtagswahlgesetz - LWG)

  • § 1 Zahl der Abgeordneten und Art der Wahl
  • § 2 Verteilung der Abgeordnetensitze

Freigabevermerk

27.11.2025 Innenministerium Baden-Württemberg